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Groupe Mutuel

  • APP : Groupe Mutuel
  • Anforderungen : Android
  • Hersteller : Home
  • Kategorie : Effizienz

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Groupe Mutuel ZeichenSind Sie bei der Groupe Mutuel versichert?Mit der kostenlosen Applikation GMapp verwalten Sie Ihre Krankenversicherungsdaten und -dokumente von überall her bequem, schnell und sicher.2021 wurde GMapp vom Schweizer Institut für Qualitätstests zur besten Applikation im Bereich Krankenversicherung gewählt. Dieser Preis bekräftigt unsere Bemühungen zur Digitalisierung unserer Dienstleistungen. Treten auch Sie der User-Community unseres Kundenbereichs fürs Smartphone bei, um die Online-Funktionen zu nutzen.Ihre Möglichkeiten mit GMapp: ELEKTRONISCHE ÜBERMITTLUNG: Sie stellen uns Ihre Dokumente – Rechnungen, Überweisungsbestätigungen und Briefe – online zu. Bei Erhalt eines neuen Dokuments der Groupe Mutuel werden Sie je nach Ihren Einstellungen benachrichtigt. MEINE EINGEREICHTEN ANFRAGEN: Sie sehen den Verlauf aller Anfragen, die Sie über Ihr Profil einreichen. DIGITALE VERSICHERTENKARTE: Sie können die digitale Versichertenkarte gleich wie die physische, die weiterhin gültig bleibt, den Leistungserbringern (Apotheken, Spitäler, Ärzte etc.) vorweisen. So ist Ihre Versichertenkarte immer griffbereit. GESAMTÜBERSICHT: Sie haben die Übersicht über Ihr Versichertenkonto mit allen Familienmitgliedern. Ihre Änderungsanfragen für Personendaten und Ihre Verträge können uns online übermittelt werden.WAHLMÖGLICHKEIT PAPIERKANAL: Standardmässig erhalten Sie Ihre Rechnungen ausschliesslich über GMnet und GMapp und können sie nur dort einsehen. Wenn Sie möchten, können Sie den Versand Ihrer Rechnungen per Post aktivieren, dabei bleiben die Rechnungen in GMnet und GMapp einsehbar.Laden Sie GMapp gleich jetzt herunter und nutzen Sie die vielen Vorteile.Es ist möglich, GMapp für ein bestimmtes Konto auf mehreren Smartphones zu installieren. Gut zu wissen: Sobald Ihr Antrag auf Zugriff bestätigt wurde, erhalten Sie Ihre Post nur noch in elektronischer Form* und rufen Ihre Dokumente direkt online ab.*Davon ausgenommen sind Mahnungen für Prämien und Kostenbeteiligungen, Rückerstattungen per Scheck, Anfragen für Arztberichte und Bescheinigungen im Rahmen der bilateralen Abkommen.

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